Gebrauchsmuster: Weltweit von der Anmeldung zur Eintragung
Am Anfang jeder Schutzrechtsanmeldung steht die detaillierte Analyse der Erfindung in enger Abstimmung mit den Erfindern. Dabei werden die Unterschiede zwischen der Erfindung und dem Stand der Technik sowie deren technische Vorteile herausgearbeitet.
Oft ergeben sich mehrere schutzfähige Aspekte der Erfindung. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt beraten wir Sie als Mandant:in über die für Ihre Bedürfnisse beste Anmeldestrategie. Wichtige Gesichtspunkte sind einerseits die Länder, in denen der/die Anmelder:in seine Erfindung schützen möchte, andererseits finanzielle Aspekte. Patente und Gebrauchsmuster entfalten ihre Wirkung nämlich national. Sie gelten nur in dem Land, für das sie angemeldet wurden.
Im Vergleich zum Patent bieten deutlich weniger Länder die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes an. Wichtige Märkte, die Gebrauchsmuster kennen, sind zum Beispiel China und Japan, nicht aber die USA. Auf europäischer Ebene können beispielsweise in Frankreich, Italien und Spanien Gebrauchsmuster eingetragen werden, nicht jedoch in Großbritannien oder den Niederlanden.
Die Inanspruchnahme der Priorität einer bereits bestehenden Anmeldung für spätere Anmeldungen spielt bei den Überlegungen zur Strategie ebenfalls eine Rolle.
Während des Eintragungsverfahrens bei der jeweiligen nationalen Behörde halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Abhängig davon, wie sich Ihr Projekt entwickelt, passen wir die Anmeldestrategie an. Unser Ziel ist ein starkes Schutzrecht, das unseren Mandant:innen einen klaren Wettbewerbsvorteil bringt.