Schutzrechtanmeldung
Um technische Erfindungen, Designs oder Marken vor Nachahmern zu schützen und aus ihnen wirtschaftlichen Wert zu erzeugen, ist die Schutzrechtsanmeldung ein passendes Mittel. Wie Sie Ihr geistiges Eigentum vor unerlaubter Nutzung bewahren, erklärt Patentanwalt Dr. Stephan Jellbauer, Partner bei Weickmann München.
Welche gewerblichen Schutzrechte können angemeldet werden?
Als registrierte Schutzrechte geistigen Eigentums oder gewerbliche Schutzrechte gibt es in Deutschland einerseits technische Schutzrechte. Dazu gehören das Patent und das Gebrauchsmuster. Andererseits gibt es nicht-technische Schutzrechte, beispielsweise Marken und Designs. Daneben gibt es bei den Schutzrechten noch verschiedene Randgebiete – etwa geographische Herkunftsangaben. Diese sind im Markengesetz verortet und gelten als nicht-technisches Schutzrecht. Auch der Sortenschutz, der für Pflanzensorten gilt und zu den technischen Schutzrechten zählt, ist hier zu nennen.
Wichtig zu wissen: Für Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte können keine Schutzrechte angemeldet werden.
Warum sollten gewerbliche Schutzrechte angemeldet werden?
In vielen Ländern gilt für Produkte, Verfahren oder Designs Nachahmungsfreiheit. Um Nachahmungen zu unterbinden, braucht es bestimmte Schutzrechte. Diese geben dem Anmelder ein – bei technischen Schutzrechten zeitlich befristetes – Verbietungsrecht. Das bedeutet, dass jedem Dritten beispielsweise verboten werden kann, ein mit einem Patent geschütztes Produkt herzustellen, zu importieren oder damit zu handeln. Auch ist es untersagt, eine geschützte Marke ohne Erlaubnis zu benutzen.
Ohne Anmeldung und nachfolgende Eintragung bzw. Erteilung eines Schutzrechts ist eine Durchsetzung der eigenen Position schwer oder unmöglich. Daher sollten Sie sich mit schützenswerten Produkten, Designs oder Marken an Experten in Sachen Patentrechte und andere Schutzrechte für geistiges Eigentum wenden. Wir bei Weickmann beraten Sie hinsichtlich möglicher Schutzrechte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Welche Bedeutung haben gewerbliche Schutzrechte?
Ein gewerbliches Schutzrecht ist ein Verbietungsrecht gegenüber Wettbewerbern. Es schützt, wie sein Name schon sagt, vor unerlaubter Nutzung durch Unbefugte. Schutzrechte können als strategisches Marketinginstrument eingesetzt werden, denn viele Schutzrechte sprechen für die hohe Innovationskraft eines Unternehmens. Sie sind außerdem ein wertvolles Asset und können für Vertragsverhandlungen benutzt werden, etwa bei Verhandlungen über Lizenzen oder Unternehmensverkäufe.
Welche Kosten sind mit Schutzrechtsanmeldungen verbunden?
Pauschal ist das schwer zu beantworten. Grundsätzlich gilt:
- Schutzrechte sind territorial begrenzt, also sind für jedes Land eigene Schutzrechte nötig.
- Je mehr Länder mit den jeweiligen Schutzrechten abgedeckt werden sollen, desto höhere Kosten fallen dafür an.
- Für Non-Profit-Organisationen oder kleine und mittlere Unternehmen gibt es oftmals Ermäßigungen von Amtsgebühren.
Welche Kosten für die Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten genau anfallen, erläutert Ihnen ein Patentanwalt bzw. eine Patentanwältin des Weickmann-Teams am besten in einem persönlichen Gespräch. Hier können Ihre individuelle Situation und Anforderungen im Detail besprochen werden, sodass Sie umfassend zu möglichen Schutzrechten Ihrer Erfindung informiert sind.
In welchen Schritten erfolgt eine Schutzrechtsanmeldung?
Als Erstes erfolgt die Anmeldung durch den Patentanwalt oder Markenanwalt, im Anschluss die Formalprüfung bei der zuständigen Behörde. Das kann beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Europäische Patentamt (EPA) sein. Je nach beantragtem Schutzrecht erfolgt dann die Eintragung oder die sachliche Prüfung. Ist die Prüfung erfolgreich, wird das Schutzrecht erteilt. Zu beachten ist hier außerdem, dass das jeweilige Schutzrecht nur erhalten bleibt, wenn die dafür fälligen wiederkehrenden Gebühren (auch als Aufrechterhaltungs- oder Jahresgebühren bekannt) bezahlt werden.
Sie möchten Ihre Innovationen schützen? Zum Ablauf und der erfolgreichen Erteilung eines Schutzrechts beraten Sie die Patentanwälte Weickmann gerne. Kontaktieren Sie uns hier.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Geschlechtsformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter und Spezies gleichermaßen.