Patentanwalt Informatik
Der Schutz von geistigem Eigentum gilt heute als wichtiger denn je. Moderne Erfindungen sind verstärkt dem digital basierten Bereich zuzuordnen.
Patentanwalt für Informatik: Weickmann bietet Premium-Beratung
Der Schutz von geistigem Eigentum gilt heute als wichtiger denn je. Moderne Erfindungen sind verstärkt dem digital basierten Bereich zuzuordnen. Das Internet der Dinge (Internet of Things / IoT) und die Künstliche Intelligenz (KI), aber natürlich auch ein klug entwickeltes Softwareprodukt sind typische Beispiele dafür. Nicht selten herrscht der Irrglaube vor, die Digitalisierung als allgemeines Gut bedeutete, dass man Funktionen und Produkte aus diesem Bereich frei nutzen und auch ungehindert nachahmen dürfe. Doch natürlich sind auch Erfindungen aus dem Sektor Informatik / IT, im Patentbereich oft als „computerimplementierte Erfindungen (CII)“ bezeichnet, schützenswert.
Sind auch Sie Urheber einer Erfindung aus dem IT-Bereich? Wir von Weickmann bieten Ihnen soliden Schutz durch den erfahrenen Patentanwalt!
Vielfältige Einsatzgebiete: Erfindungen von IT-Expert:innen
Die Softwarelösungen, die aus einem Smartphone ein multifunktionales Tool machen. Die Antivirenprogramme, die den Schutz der IT vor Hackern, Viren und Trojanern umsetzen. Die S-Bahn, die ohne menschliches Zutun von A nach B fährt. Der Roboter, der nach erfolgter Programmierung Bauteile oder Produkte fertigt. Und der maschinengesteuerte Laserstrahl, der die Fehlsichtigkeit von Patient:innen korrigiert. Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, welche Werte die Digitalisierung und auch die Schöpfer:innen von IT-Lösungen halten. Diese Werte sollten Urheber:innen unbedingt durch einen Patentanwalt für Informatik schützen lassen. Wir sind Ihr Partner dafür.
Der richtige Patentanwalt: IT-Spezialisierung als A und O
Rund um die Erteilung und Durchsetzung von Patenten sollten Sie Expert:innen beauftragen. Denn bezüglich Digitalisierung und Schutzrecht gibt es einige Besonderheiten. Obwohl die Entwicklung der Rechtsprechung zeigt, dass Software-Anwendungen durchaus als patentwürdig erachtet werden können, müssen solche Patentanmeldungen besonders sorgfältig geschrieben werden. Gerade aufgrund der komplexen Rechtslage, die Software als solche vom Patentschutz ausschließt, und umfassenden Neuentwicklungen aus dem IT-Bereich ist die Ausarbeitung einer erfolgsversprechenden Anmeldung herausfordernd.
Außerdem sollte ein nachweislich spezialisierter Patentanwalt für Informatik Ihr Patent durchsetzen, wenn unberechtigte Nachahmer:innen von Ihrer Erfindung profitieren. Der Erfolg der patentrechtlichen Vertretung hängt ebenfalls davon ab, dass der Patentanwalt die notwendigen fachlichen Kenntnisse im Bereich der computerimplementierten Erfindungen besitzt. Weickmann bietet diese Expertise.
Netzwerk von Expert:innen als professionelle Unterstützung
Ihre IT-Erfindung betrifft einen ganz bestimmten Bereich? Etwa die Medizin oder die Nachrichtentechnik? Den Maschinenbau? Ganz nach Bedarf nutzen wir auch die Expertise unserer Experten, um Ihnen als Patentanwalt für Informatik optimale Unterstützung zu bieten. Selbstverständlich betrifft dies neben dem Patent auch andere gewerbliche Schutzrechte, etwa Marken und Designs, die den Patentschutz wirksam erweitern. Auch der internationale Patentschutz wird durch unser Team ganz nach Ihrem Bedarf umgesetzt. Die Vertretung unserer Mandant:innen erfolgt nach einer maßgeschneiderten Strategie.
Erstberatung durch den Patentanwalt für Informatik nutzen
Sie sind unsicher, ob Ihre informationstechnologische Erfindung patentwürdig ist? Sie schätzen die umfassende patentrechtliche Betreuung rund um den gesamten Prozess der Patentierung Ihrer Idee? Sie haben den Verdacht, dass die Konkurrenz Geld mit Ihrer IT-Erfindung macht? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und nutzen Sie die patentrechtliche Expertise, die Ihnen Weickmann auch in den Bereichen IT und Digitalisierung bietet. Jetzt Beratung durch den Münchner Patentanwalt für Informatik nutzen und den Wettbewerbsvorteil Ihrer Idee umsetzen!