Patentanwalt für Elektrotechnik

Patentanwalt für Elektrotechnik: Schutz durch Spezialist:innen

Das Patent gilt als klassisches Instrument, um den Schutz einer Erfindung rechtssicher und durchsetzungsstark umzusetzen. Die Erfindungen, die das Patentrecht als schützenswert einstuft, müssen gewerblich verwertbar und von technischer Natur sein. Der Schutz dieser Erfindungen honoriert die Leistung der anmeldenden Unternehmen und dient als unterscheidender Faktor zu Wettbewerbern, die diese patentierte Idee bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag nicht nutzen dürfen.

Besonders der Patentanwalt für Elektrotechnik und die Patentanwältin für Elektrotechnik sind heute gefragte Expert:innen. Allein 2023 erhielt das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) 8056 Anmeldungen aus diesem wichtigen Wirtschaftszweig. Dies bedeutet einen Zuwachs von 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das macht die Patentanwältin und den Patentanwalt für Elektrotechnik aus München zu wichtigen Partner:innen der Branche.

Technologieland Bayern – den Vorsprung sichern

Studiert man die Statistik des DPMA genauer, erkennt man die hohe Bedeutung des Patents für Unternehmen aus Bayern. Denn hinter Baden-Württemberg hatte Bayern 2023 die zweitmeisten nationalen Anmeldungen beim DPMA. Der Anteil der Patente für Elektrotechnik – „Elektrische Maschinen und Geräte, elektrische Energie“ – wuchs dabei um 13,2 Prozent gegenüber 2022. Gerade die Daten für Bayern und Elektrotechnik sind also ein Paradebeispiel von Erfinderkultur – und auch ein guter Grund, die eigenen Erfindungen aus diesem Bereich durch einen soliden Schutz auszustatten. Die Patentanwältin bzw. der Patentanwalt für Elektrotechnik aus München ist dafür der professionelle Partner.

Patentrechtliche und elektrotechnische Kompetenz

Wir von Weickmann bieten Ihnen Expertise und Erfahrung, die sowohl den juristischen als auch den technischen Bereich für Erfindungen im Gebiet der Elektrotechnik umfasst. Als spezialisierte Patentanwaltskanzlei erachten wir es als unverzichtbar, dass ein Patentanwalt für Elektrotechnik bzw. eine Patenanwältin für Elektrotechnik auch umfassende Kenntnis rund um den Gegenstand einer Patentanmeldung, aber auch eines Gebrauchsmusters oder eines anderen gewerblichen Schutzrechts bietet. Das ist besonders deshalb entscheidend, weil Patentanmeldungen so formuliert sein müssen, dass diese sowohl der formalen als auch der technischen Prüfung durch die einschlägigen Behörden – national wie international – standhalten. Die Voraussetzung der Erteilung des Patents als hoch effizientes Verbietungsrecht!

Exakte Vorbereitung durch den Patentanwalt für Elektrotechnik

Die Anmeldung Ihres Patents aus dem Bereich der Elektrotechnik bereiten wir präzise vor. Nicht selten entdecken wir durch das genaue Prüfen der technischen Erfindung, ihrer Einzigartigkeit und ihrer gewerblichen Verwertbarkeit zusätzliche Aspekte oder Details, die einen maßgeschneiderten patentrechtlichen Schutz erhalten sollten. Wir raten, potenzielle Erfindungen auf diesem Gebiet umgehend einem Patentanwalt für Elektrotechnik oder einer Patentanwältin für Elektrotechnik zu präsentieren – denn durch den raschen Entwicklungsfortschritt der Elektrotechnik bestünde sonst die Gefahr, dass die Konkurrenz solche Erfindungen vor Ihnen patentiert. Unsere Kanzlei bietet Ihnen sowohl bezüglich eines nationalen Patents als auch rund um ausländische Patente den jeweils passenden Patentanwalt für Elektrotechnik.

Umfassende Betreuung durch spezialisierte Kanzlei

Wir von Weickmann bieten Ihnen rund um Ihr Elektrotechnik-Patent professionelle Betreuung, auch nach der erfolgreichen Erteilung des Patents. Auch Einspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und Verletzungsverfahren werden von uns als Ihrem Patentanwalt für Elektrotechnik aus München durchsetzungsstark betreut. Das Management der für ein Patent fälligen Jahresgebühren erledigen wir ebenfalls sorgfältig.

Sie möchten professionellen Schutz für Ihre elektrotechnischen Erfindung erhalten? Der gute Start unserer Zusammenarbeit: Beratung durch Expert:innen. Vereinbaren Sie einen Termin!

 

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Geschlechtsformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter und Spezies gleichermaßen.