Ergänzende Schutzzertifikate - Allgemeine Informationen
Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre ab Anmeldetag. Die Inhaber:innen von Patenten auf Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel verlieren jedoch einen erheblichen Teil der Laufzeit, weil diese Stoffe aufwändige Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.
Der/die Patentinhaber:in kann damit sein/ihr Schutzrecht nicht voll ausschöpfen. Als Ausgleich hat der Gesetzgeber daher die Ergänzenden Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC) geschaffen.
In den Staaten der Europäischen Union (EU) verlängert ein Ergänzendes Schutzzertifikat die Dauer des Patentschutzes um maximal fünf Jahre. Dabei erstreckt sich der zusätzliche Schutz nicht auf das gesamte Patent, sondern nur auf marktzugelassene Erzeugnisse. Wenn der/die Patentinhaber:in zusätzlich anerkannte Studien über Kinderarzneimittel durchführt, kann sich der Schutz um weitere sechs Monate verlängern (sogenannte pädiatrische Verlängerung).
Die Möglichkeit, ergänzende Schutzzertifikate zu beantragen, besteht in fast allen Ländern Europas. Auch die USA, Japan und weitere Staaten kennen vergleichbare Regelungen. Die Erfordernisse für die Laufzeitverlängerung unterscheiden sich in den einzelnen Staaten jedoch erheblich.