
WEICKMANN erwirkt Markenschutz für das ikonische Manner-Rosa in Deutschland
München, 20.03.2025: Das bekannte Rosa der Manner-Schnitte steht in Deutschland ab sofort unter Markenschutz. Die Josef Manner & Comp. AG mit Sitz in Wien hat ihre Farbe Rosa durch jahrelange konsequente Verwendung und Bewerbung als Marke etabliert und konnte die strengen Anforderungen für die Eintragung einer Farbe als abstrakte Farbmarke erfüllen. Ende Februar wurde die Farbmarke Manner Rosa für gefüllte Waffelschnitten in der Nizza-Klasse 30 (Süß- und Backwaren) beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Manner wurde dabei vom Markenrechtsexperten Christoph Vischer von der Münchener IP-Kanzlei WEICKMANN beraten.
Seltener Markenschutz für Farben
Die Eintragung von Farbmarken ist sehr selten. Das Manner Rosa gesellt sich zu den abstrakten Einzelfarbmarken von Bahlsen, Lindt & Sprüngli, FERRERO und Kraft Foods / Mondelez, die bislang in Deutschland in dieser Klasse eingetragen sind.
Eine abstrakte Farbmarke ist eine besondere Markenform, die eine bestimmte Farbe oder Farbkombination ohne eine konkrete Form, Umrandung oder besondere Anordnung als Marke schützt. Die Farbe wird also für sich genommen – unabhängig von einer bestimmten grafischen Darstellung – als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens markenrechtlich geschützt.
Bislang sind – mit Stand März 2025 – nur 158 Farbmarken im amtlichen Register des Deutschen Patent- und Markenamtes aufgeführt. Dem stehen rund 895.000 deutsche Marken gegenüber. Von den 158 Farbmarken befinden sich 36 Anmeldungen zum Teil seit mehreren Jahren im Prüfungsverfahren. Eingetragen sind derzeit nur 122 Farbmarken, von denen wiederum nur gut die Hälfte eine Einzelfarbe zum Gegenstand haben.
Hohe Hürden für die Eintragung
Die erste deutsche Einzelfarbmarke war im Jahr 1995 „Milka-Lila“ für Schokoladenwaren. Weitere Beispiele für Einzelfarbmarken sind das Sparkassen-Rot, Telekom-Magenta, Nivea-Blau, Gelb für die Dienstleistungen des ADAC oder für Hochdruckreiniger der Firma Kärcher.
Eine Farbmarke gewährt dem Inhaber ein Monopol auf diese Farbe für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Farben sind ein knappes Gut und werden von den Verbrauchern meist als rein dekoratives Element oder funktionales Merkmal angesehen. Daher ist das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Eintragung von abstrakten Farbmarken sehr restriktiv.
Eine abstrakte Farbmarke wird in der Regel nur dann eingetragen, wenn der Anmelder nachweisen kann, dass die Farbe durch intensive Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat. Voraussetzung dafür ist, dass ein erheblicher Teil der relevanten Verbraucher die Farbe unmittelbar mit einem bestimmten Unternehmen oder Produkt in Verbindung bringt, was in der Regel durch ein demoskopisches Gutachten belegt werden kann.
Strategie bei der Anmeldung entscheidend
Entscheidend für den Erfolg einer Farbmarke ist die richtige Anmeldestrategie. Bei Farbmarken gilt dies umso mehr, als die restriktive Eintragungspraxis der Markenämter zu berücksichtigen ist.
Dies ist bei der Anmeldung von Farbmarken grundsätzlich zu beachten:
- Anmeldung auf diejenigen Waren/Dienstleistungen beschränken, für die eine Verkehrsdurchsetzung tatsächlich in Betracht kommt – weite Oberbegriffe vermeiden.
- Die Anmeldung von Farbkombinationen erhöht grundsätzlich die Eintragungschancen gegenüber Einzelfarben.
- Nationale Markenanmeldungen statt EU-weiter Unionsmarkenanmeldungen. Bei Letzteren muss in der Regel die Verkehrsdurchsetzung in allen Mitgliedsstaaten nachgewiesen werden.
Bei der Eintragung der Farbmarke Rosa sowie im Rahmen des Nachweises der Bekanntheit und Unterscheidungskraft in Deutschland wurde Manner vom Markenrechtsexperten Christoph Vischer von der Münchener IP-Kanzlei WEICKMANN beraten. In Österreich wurde Manner von der Wiener Kanzlei Puchberger & Partner um Dr. Andreas Gehring und Dr. Maximilian Bonta betreut.