TCI gewinnt mit WEICKMANN in Nichtigkeitsverfahren um LED-Technologie gegen Signify vor dem Bundesgerichtshof
München, 22.05.2024: Der italienische Elektronikkonzern TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. hat sich in einem bedeutenden Patentnichtigkeitsverfahren um eine Kern-Technologie für LED-Beleuchtungssysteme vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Signify Holding B.V. durchgesetzt (Az.: X ZR 62/22). Der X. Zivilsenat bestätigte in seiner am 16.05.2024 unmittelbar nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung verkündeten, noch nicht schriftlich begründeten Entscheidung die vorausgehende Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 17. Mai 2022, nach der der deutsche nationale Anteil DE 603 25 093.9 des auf eine für eine Einrichtung zum Betreiben eines LED-Moduls gerichteten Europäischen Patents EP 1 576 858 im Umfang der mit der unter dem Datum 05.08.2020 eingereichten Nichtigkeitsklage angegriffenen Ansprüche 1 bis 4 vollständig für nichtig erklärt worden war (Az. 4 Ni 19/21 (EP) i.V.m. 4 Ni 21/21 (EP)).
Mit dieser Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts wird der Patentstreit abschließend zugunsten von TCI entschieden. Bei dem Europäischen Patent EP 1 576 858 handelt es sich um ein im LED-Fachgebiet relevantes, im Dezember 2023 abgelaufenes Patent, das als sogenanntes „Double PWM“-Patent bekannt ist und das Dimmen von Leuchtdioden (LEDs) betrifft. TCI hatte mit der Nichtigkeitsklage das Patent hinsichtlich seiner für allgemeine LED-Beleuchtungssysteme relevanten Ansprüche in Deutschland angegriffen. Das Patent ist nun in diesem Umfang für Deutschland rechtkräftig als nichtig und damit als von Anfang an unwirksam erklärt. Die mit der Nichtigkeitsklage nicht angegriffenen, auf sehr spezielle Ausführungsformen gerichteten Ansprüche 5 und 6 sind von den Entscheidungen des Bundespatentgerichts und nun des Bundesgerichtshofs nicht tangiert.
Das streitige Patent ist Teil des Patentportfolios, das dem als EnabLED Licensing Program for LED Luminaires and Retrofit Bulbs bezeichneten Lizensierungsprogramm von Signify zugrunde liegt. Das Verfahren zur Nichtigerklärung des Patents, das von Signify selbst als Teil der „Kerntechnologien für LED-Beleuchtungssysteme“ („Core Technologies for LED Lighting Systems“) hinsichtlich des Dimmens und dem Anwendungsgebiet „Power Control“ bezeichnet wurde, war in der Branche aufmerksam verfolgt worden. Die Relevanz des Patents zeigt sich auch in einer weiteren Nichtigkeitsklage vom 10.12.2020 gegen den gleichen deutschen Anteil DE 603 25 093 im Umfang des Anspruchs 1 im Namen der KaVo Dental GmbH. Die beiden Nichtigkeitsklagen wurden durch den 4. Senat des Bundespatentgerichts zum Zwecke der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
In zwei weiteren, am 26.02.2024 gegen die Signify Holding B.V. eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht in München, in denen TCI die vollständige Nichtigkeit der deutschen Anteile 60 2007 043 581.1 und 60 2007 051 658.7 der zur gleichen Patentfamilie gehörenden Patente EP 2 030 483 und EP 3 013 124 geltend gemacht hatte, hat TCI die Verfahren trotz hervorragender Erfolgsaussichten angesichts neuheitsschädlichem Stand der Technik und fundamentalen Problemen der Anspruchsangaben, die aus einem erfolgreichen erstinstanzlichen Einspruchsverfahren gegen ein anderes Patent, EP 2 99 314, der gleichen Patentfamilie ersichtlich wurden, vorübergehend unterbrochen, um der Gegenseite die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit einer vernünftigen technischen wie wirtschaftlichen Lösung zuzuführen und zum gemeinsamen Nutzen von TCI und Signify sowie der gesamten Beleuchtungsindustrie und des Marktes einvernehmlich beizulegen. Die Nichtigkeitsverfahren wurde durch die Rücknahme der Klagen am 11. April 2024 unter dem Vorbehalt einer erneuten Einreichung unterbrochen.
TCI wurde in den Verfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof, wie auch schon in zwei in den Jahren 2018 und 2019 für TCI am Bundesgerichtshof erfolgreich abgeschlossenen Nichtigkeitsverfahren, von einem Team um Patentanwalt Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan von der Münchener Patentanwaltskanzlei WEICKMANN beraten und vertreten. Signify wurde von Patentanwalt Jochen Ehlers vom Hamburger Büro von Eisenführ Speiser betreut. KaVo Dental wurde im verbundenen Verfahren von HOFFMANN EITLE vertreten.
TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. mit Sitz in Saronno (Varese), Italien, zählt zu den führenden internationalen Herstellern im Bereich der LED-Technik. Das 1982 gegründete Unternehmen bietet ein umfassendes Portfolio technischer Komponenten wie LED-Vorschaltgeräte oder LED-Konverter für die Lichtindustrie. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte das Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Umsatz von über 210 Millionen Euro.
Signify Holding B.V. ist ein aus dem niederländischen Konzern Koninklijke Philips N.V. hervorgegangenes, ehemals als Philips Lighting Holding B.V. firmierendes Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden, welches sich als Weltmarktführer für Beleuchtung für Profis und Verbraucher sowie Beleuchtung für das Internet der Dinge bezeichnet. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte das in Amsterdam börsennotierte Unternehmen mit rund 32.000 Beschäftigten einen weltweiten Umsatz von 6,7 Milliarden Euro. Im 2008 durch Koninklijke Philips N.V. begründeten EnabLED Licensing Program for LED Luminaires and Retrofit Bulbs ist ein Patentportfolio mit über 4.000 bestehenden sowie mehr als 300 beantragten Patenten gebündelt, die auf über 530 verschiedene Erfindungen gerichtet sein sollen.
Vertreter TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L.
Weickmann & Weickmann Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München
Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner
Christoph Vischer, LL.M. (Univ. of Auckland, NZ), Rechtsanwalt, Partner
Dipl.-Ing. Alexander Beck, Patentanwalt, European Patent Attorney
Ansprechpartner:
Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan, Patentanwalt, Partner
Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München
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