Wir sind Weickmann

Patentanwalt München – Unser Ziel: Ihre Visionen.

Weickmann ist eine der erfahrensten Kanzleien Deutschlands auf dem Gebiet des
IP-Rechts. Seit 1882 beraten wir unsere Mandant:innen in allen Bereichen des
gewerblichen Rechtsschutzes. Mehr erfahren

Rechtsgebiete

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Patente

Das Patent gewährt seinem Inhaber ein Verbietungsrecht. Wenn ein Dritter unberechtigt die geschützte Erfindung benutzt, kann der Patentinhaber gegen diesen sogenannten Verletzer aus dem Patent vorgehen. Typische gerichtlich geltend gemachte Ansprüche sind Unterlassung und Schadensersatz (siehe Patentverletzung). In einigen Ländern, darunter Deutschland, ist es möglich, neben oder zusätzlich zum Patent ein Gebrauchsmuster anzumelden. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein technisches Schutzrecht, das aber ohne Sachprüfung eingetragen wird. Ob ein Gebrauchsmuster tatsächlich die Schutzvoraussetzungen erfüllt, wird erst im Rahmen eines gerichtlichen Verletzungsverfahrens oder eines patentamtlichen Löschungsverfahrens geprüft. […]
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Ergänzende Schutzzertifikate

Der Patentinhaber kann damit sein Schutzrecht nicht voll ausschöpfen. Als Ausgleich hat der Gesetzgeber daher die Ergänzenden Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC) geschaffen. In den Staaten der Europäischen Union (EU) verlängert ein Ergänzendes Schutzzertifikat die Dauer
des Patentschutzes um maximal fünf Jahre. […]
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Gebrauchsmuster

Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt höchstens zehn Jahre. Mit dem Gebrauchsmuster lassen sich Erzeugnisse schützen, nicht aber Verfahren. Zudem ist es möglich, bestimmte medizinische Verwendungen zu schützen (sogenanntes Arzneimittelgebrauchsmuster). Das Gebrauchsmuster ist schnell und kostengünstig erhältlich. Nach einer formalen Prüfung trägt es das Patentamt ohne substanzielle Prüfung auf Schutzfähigkeit ein. […]
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Ihre Karriere bei Weickmann

Wir suchen stets motivierte und qualifizierte Patent- und Rechtsanwält:innen und Mitarbeiter:innen für unsere Fachteams.

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News

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30.09.2024

WEICKMANN erhält Auszeichnung im Ranking des Handelsblatts „Deutschlands beste Kanzleien 2024“

In einem Ranking, das vom Peer-Review-Publikationsunternehmen Best Lawyers (About | Best Lawyers) im Auftrag des Handelsblatts durchgeführt wurde, hat WEICKMANN im regionalen Ranking für Bayern im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz die höchste Kategorie (Tier 1) erreicht. Das Ranking basiert auf der Einordnung von Kollegen (Peers) und ist hier zugänglich: Best Lawyers Special: Die besten Kanzleien Deutschlands […]

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09.09.2024

Weickmann Symposium Patentrecht 2024

Wann: am Dienstag, den 24. September 2024 ab 15:00 Uhr Wo: Weickmann und Weickmann Richard-Strauss-Straße 80, 81679 München     Agenda: Ab 15:00 Uhr Ankunft und Begrüßung 15:15 Uhr „Schutzbereich von Patentansprüchen“ – Wie weit reicht mein Monopol? Ab 16:45 Uhr Nachbesprechung im Armbrustschützenzelt     Wir hoffen, das von uns vorbereitete Thema ist für […]

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22.05.2024

TCI gewinnt mit WEICKMANN in Nichtigkeitsverfahren um LED-Technologie gegen Signify vor dem Bundesgerichtshof

München, 22.05.2024: Der italienische Elektronikkonzern TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. hat sich in einem bedeutenden Patentnichtigkeitsverfahren um eine Kern-Technologie für LED-Beleuchtungssysteme vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Signify Holding B.V. durchgesetzt (Az.: X ZR 62/22). Der X. Zivilsenat bestätigte in seiner am 16.05.2024 unmittelbar nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung verkündeten, noch nicht schriftlich begründeten Entscheidung […]

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Patentanwalt München

Erfindungen effizient schützen

Es ist Ihre Erfindung. Eine Erfindung, die durch eigene Inspiration entstanden ist und deren Entwicklung zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordert hat. Die Idee, die etwas umschreibt, das ganz anders ist, als es die Wettbewerber gezeigt haben. Es sind die einzigartigen Ideen, die neben dem Wert der eigenen Schöpfung auch einen hohen Wettbewerbsvorsprung vor der Konkurrenz bedeuten.

Sicherlich möchten Sie nicht, dass Nachahmer:innen Ihrer Erfindung den Profit erzielen, der eigentlich Ihnen zustünde. Deshalb sollten Sie Ihre Erfindung ebenso professionell schützen, wie Sie diese entwickelt haben. Der Partner dafür ist der Patentanwalt in München. Wir von Weickmann sind ein solcher Partner.

Den Nutzen des Patents entdecken

Ein Patent dient Ihrem Unternehmen aus München oder jedem anderen Ort als wichtiger Vermögenswert. Denn es verbrieft ein sogenanntes Verbietungsrecht: Es verbietet unberechtigten Dritten, Ihre Erfindung zu benutzen, schützt also Ihren erfinderischen Beitrag und dessen Verwertungsmöglichkeiten. Sollten etwa andere Unternehmen aus dem Bereich Ihrer Wettbewerber das Patent verletzen, können Sie deshalb mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen. Bei einer Verurteilung wegen Patentverletzung können Sie Ansprüche gegen das verletzende Unternehmen geltend machen. Die beiden Klassiker sind der Anspruch auf Unterlassung und der Anspruch, aufgrund der unberechtigten Nutzung der patentgeschützten Idee Schadensersatz zu fordern. Weickmann als Ihr Patentanwalt in München unterstützt Sie professionell und präzise dabei, Ihr Schutzrecht zu erhalten und – ganz nach Bedarf – auch gegen unberechtigte Nutzung durchzusetzen.

 

Die Voraussetzungen der Patentierung

Das Patentrecht beschreibt genau die Anforderungen an Ideen, die durch ein technisches Schutzrecht abgesichert werden können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Erfindung technischer Natur ist. Denn das Patent schützt – ebenso wie das Gebrauchsmuster – den technischen Aspekt von Erfindungen. Außerdem müssen die Erfindungen gewerblich nutzbar sein, also etwa monetären Gewinn ermöglichen. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch ein umfassendes Verfahren genau geprüft. Als Patentanwalt in München bereiten wir diese Prüfung exakt vor und sind unseren Mandant:innen ein souveräner Partner bezüglich der einzelnen Verfahren des Patentrechts.

Den Patentschutz ergänzen

Als Patentanwalt in München nehmen wir Ihre Erfindung auch deshalb genau unter die Lupe, weil wir mit Ihnen eine optimale Strategie für deren  Schutz  entwickeln möchten. Das betrifft die durchsetzungsstarke Betreuung des Anmeldungs- und Erteilungsverfahrens. Es betrifft aber auch mögliche ergänzende Anmeldungen, die das Recht bietet, um den Schutz Ihrer Idee auszubauen. So besteht als weitere Option, in einigen Ländern ein Gebrauchsmuster als ergänzendes Schutzrecht einzusetzen. Es umfasst zwar eine kürzere Laufzeit, ist aber rasch umsetzbar – und deswegen dann ein probates Mittel, wenn der Schutz rasch erfolgen soll. Im Bereich der Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Schutzzertifikat Erfindungen länger absichern. Auch ein adäquater Marken- und Designschutz ist ein wichtiges Element eines soliden Schutzrechtsportfolios.

Beratung als Basis des passenden Schutzes

Als Patentanwalt in München empfehlen wir die Beratung durch Patentrechtsexpert:innen. Denn erst die Spezialist:innen, die sowohl die nationalen als auch die internationalen Patent- und Markenbestimmungen kennen, bieten Schutz nach Maß, den Sie als Anmelder:in bzw. Erfinder:in suchen. Wir prüfen Ihre Erfindung auf die optimalen Schutzmaßnahmen und erläutern Ihnen auch die Unterschiede zwischen dem klassischen Patent und anderen Formen der Absicherung, etwa Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Anschließend betreuen wir Sie bezüglich des von Ihnen gewählten Verfahrens. Von Ihrem Patentanwalt in München erhalten Sie selbstverständlich auch umfassende Beratung und Betreuung, falls etwa bereits Patentverletzungen eingetreten sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!

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